Arbeiten in Kanada
 
Sie wollen in Kanada zeitlich begrenzt arbeiten . . .
 

Arbeitsplätze in Kanada stehen in aller Regel für Ausländer nur dann zur Verfügung, wenn sie nicht mit einem Kanadier  besetzt werden können. Diese Einstellung kann man den Kanadiern kaum verübeln, zumal für den Arbeitgeber zusätzlich einiges an administrativen Aufwand entsteht, will er einen Ausländer einstellen. Ein anderer Punkt ist, dass kanadische Arbeitnehmer immer wieder die hohe Erwartungshaltung vieler europäischer Arbeitssuchender bemängeln, im besonderen sind dies hohe Urlaubsansprüche, wenig flexible Arbeitszeiten, zusätzliche Lohnforderungen wie 13. Gehalt, Weihnachtsgeld etc. Dinge, die man in Kanada und Nordamerika,  von Ausnahmen vielleicht einmal abgesehen, nicht kennt.

Stellt man also einen Ausländer ein, bedeutet dies auch Zeitverlust für den Arbeitgeber. Der Kanditat muss anreisen, will vielleicht noch die Reisekosten ersetzt haben, braucht Zeit zum Bedenken, muss kündigen usw. Ein Unternehmer will die offenstehende Position aber schnell besetzen und wird sich diesem Aufwand nur dann unterwerfen, wenn er nur im Ausland  diese Arbeitskräfte finden kann, bei denen in Kanada Mangel besteht. Dies muss man wissen, beschäftigt man sich mit dem Gedanken eine Arbeitsplatzsuche in Kanada zu starten. Dieser Markt unterliegt also einer eigenen Gesetzesmässigkeit, die anders ausschaut als in heimatlichen Gefilden gewohnt.

In den meisten Fällen ist für eine Arbeitsaufnahme in Kanada eine Arbeitserlaubnis (work permit) erforderlich. Beim ersten Schritt muss man einen Arbeitgeber finden, der bereit ist,  eine Arbeitsstelle anzubieten.Ein häufig gemachter Fehler: Anfragen wegen Arbeitsplätze an die Kanadische Botschaft und an Konsulate sind sinnlos, diese Stellen können nicht bei der Arbeitsplatzsuche behilflich sein.

Ist ein potentieller Arbeitgeber gefunden, muss dieser vom kanadischen Arbeitsamt (Human Resources and Skills Development) ein Arbeitsmarktgutachten (labour market opinion) oder eine Bestätigung des Arbeitsangebotes einholen. Hier findet man zu diesem Thema zusätzliche Informationen. Einige Tätigkeiten sind jedoch von dieser Prozedur ausgenommen. Man kann also nur dann eine Arbeitserlaubnis bei der Kanadischen Botschaft beantragen, wenn  der potentielle Arbeitgeber diese Bestätigung erhalten hat.

Falls der Arbeitsplatzsuchende 18 Jahre und älter ist und beabsichtigt, länger als 6 Monate in Kanada zu arbeiten, wird ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt. Dies für jedes Land in dem der Antragsteller 6 Monate und länger gearbeitet hat. Dies gilt auch für den jeweiligen Ehegatten/Partner falls er mit nach Kanada gehen möchte.

Es gibt verschiedene Sonderprogramme, wo Berufsgruppen  gezielt angesprochen werden, nach Kanada zu kommen, zum Beispiel Pflegepersonal. Diese Angebote richten sich nach den jeweils gültigen Marktverhältnissen. Aktuelle Auskünfte geben die Internetseiten des kanadischen Einwanderungsministeriums.

Hat man die erforderlichen Unterlagen zusammen, kann man bei der Einwanderungsabteilung der Botschaft von Kanada einen Antrag auf eine Arbeitserlaubnis stellen. Hier können Sie sich über die Details der Antragstellung informieren.

Für bestimmte Berufsgruppen ist keine Arbeitserlaubnis erforderlich, z.B. für Dienstleistungen im Rahmen eines Kaufvertrages oder bestimmte darstellende Künstler. Man informiert sich auch hier über den aktuellen Stand auf der Internetseite der Kanadischen Botschaft Berlin.

Tipps zur Arbeitplatzsuche in Kanada

Nützlich sind die Informationen der vorerwähnten Sonderprogramme für bestimmte Berufsgruppen. Hier bekommt man eine recht gute Vorstellung, welche Berufsgruppen derzeit in Kanada besonders gesucht werden.

Stellenangebote in kanadischen Tageszeitungen oder die Internetseiten, Monster, Workopolis  geben einen guten Einblick in den  kanadischen Arbeitsmarkt. Bewerben sollte man sich in Kanada in der dort üblichen Form in englischer Sprache, in Quebec in französischer Sprache. So lange man sich in Kanada nur zur Informationsbeschaffung aufhält, reist man am besten als Tourist ein um Komplikationen bei der Einreise zu vermeiden.

 

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