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Arbeitsplätze in
Kanada stehen in aller Regel für Ausländer nur dann zur Verfügung,
wenn sie nicht mit einem Kanadier besetzt
werden können. Diese Einstellung kann man den Kanadiern kaum verübeln,
zumal für den Arbeitgeber zusätzlich einiges an administrativen
Aufwand entsteht, will er einen Ausländer einstellen. Ein anderer Punkt
ist, dass kanadische Arbeitnehmer immer wieder die hohe
Erwartungshaltung vieler europäischer Arbeitssuchender bemängeln, im
besonderen sind dies hohe Urlaubsansprüche, wenig flexible
Arbeitszeiten, zusätzliche Lohnforderungen wie 13. Gehalt,
Weihnachtsgeld etc. Dinge, die man in Kanada und Nordamerika,
von Ausnahmen vielleicht einmal abgesehen, nicht kennt.
Stellt man also einen Ausländer ein, bedeutet dies auch Zeitverlust für
den Arbeitgeber. Der Kanditat muss anreisen, will vielleicht noch die
Reisekosten ersetzt haben, braucht Zeit zum Bedenken, muss kündigen usw.
Ein Unternehmer will die offenstehende Position aber schnell besetzen
und wird sich diesem Aufwand nur dann unterwerfen, wenn er nur im
Ausland diese Arbeitskräfte
finden kann, bei denen in Kanada Mangel besteht. Dies muss man wissen,
beschäftigt man sich mit dem Gedanken eine Arbeitsplatzsuche in Kanada
zu starten. Dieser Markt unterliegt also einer eigenen Gesetzesmässigkeit,
die anders ausschaut als in heimatlichen Gefilden gewohnt.
In den meisten Fällen ist für eine Arbeitsaufnahme in Kanada eine
Arbeitserlaubnis (work permit) erforderlich. Beim ersten Schritt muss
man einen Arbeitgeber finden, der bereit ist,
eine Arbeitsstelle anzubieten.Ein häufig gemachter Fehler:
Anfragen wegen Arbeitsplätze an die Kanadische Botschaft und an
Konsulate sind sinnlos, diese Stellen können nicht bei der
Arbeitsplatzsuche behilflich sein.
Ist ein potentieller Arbeitgeber gefunden, muss dieser vom kanadischen
Arbeitsamt (Human Resources and Skills Development) ein
Arbeitsmarktgutachten (labour market opinion) oder eine Bestätigung des
Arbeitsangebotes einholen. Hier
findet man zu diesem Thema zusätzliche Informationen.
Einige Tätigkeiten sind jedoch von dieser Prozedur
ausgenommen. Man kann also nur dann eine Arbeitserlaubnis bei der
Kanadischen Botschaft beantragen, wenn
der potentielle Arbeitgeber diese Bestätigung erhalten hat.
Falls der
Arbeitsplatzsuchende 18 Jahre und älter ist und beabsichtigt, länger
als 6 Monate in Kanada zu arbeiten, wird ein polizeiliches Führungszeugnis
verlangt. Dies für jedes Land in dem der Antragsteller 6 Monate und länger
gearbeitet hat. Dies gilt auch für den jeweiligen Ehegatten/Partner
falls er mit nach Kanada gehen möchte.
Es gibt verschiedene Sonderprogramme, wo Berufsgruppen
gezielt angesprochen werden, nach Kanada zu kommen, zum Beispiel
Pflegepersonal. Diese Angebote richten sich nach den jeweils gültigen
Marktverhältnissen. Aktuelle Auskünfte geben die Internetseiten des kanadischen
Einwanderungsministeriums.
Hat man die erforderlichen Unterlagen zusammen, kann man bei der
Einwanderungsabteilung der Botschaft von Kanada einen Antrag auf eine
Arbeitserlaubnis stellen. Hier
können Sie sich über die Details der Antragstellung informieren.
Für bestimmte Berufsgruppen ist keine Arbeitserlaubnis erforderlich,
z.B. für Dienstleistungen im Rahmen eines Kaufvertrages oder bestimmte
darstellende Künstler. Man informiert sich auch hier über den
aktuellen Stand auf der Internetseite der Kanadischen Botschaft Berlin.
Tipps zur Arbeitplatzsuche in Kanada
Nützlich sind die
Informationen der vorerwähnten Sonderprogramme für bestimmte
Berufsgruppen. Hier bekommt man eine recht gute Vorstellung, welche
Berufsgruppen derzeit in Kanada besonders gesucht werden.
Stellenangebote in kanadischen
Tageszeitungen oder die Internetseiten, Monster,
Workopolis
geben einen guten Einblick in
den kanadischen Arbeitsmarkt.
Bewerben sollte man sich in Kanada in
der dort üblichen Form in englischer Sprache, in Quebec in französischer
Sprache. So lange man sich in Kanada
nur zur Informationsbeschaffung aufhält, reist man am besten als
Tourist ein um Komplikationen bei der Einreise zu vermeiden.
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